Rechtssicherheit beim Immobilienverkauf
Der Maklervertrag:
Mit FCG sicher zum Ziel.
Ob einfacher Auftrag oder qualifizierter Alleinauftrag –
wir erklären Ihnen die Unterschiede und finden das passende Modell für Ihren Immobilienverkauf in Moers.
Maklervertrag & Vertragsmodelle
Wichtige Fakten für Eigentümer:
Textform:
Alle Verträge für Wohnimmobilien müssen schriftlich
(E-Mail genügt) vorliegen.
Modelle:
Man unterscheidet zwischen einfachem Auftrag, Alleinauftrag und qualifiziertem Alleinauftrag.
Alleinauftrag:
Verpflichtet den Makler zum aktiven Tätigwerden und sichert Ihnen volle Vermarktungspower zu.
Tipp vom Experten:
„Ein qualifizierter Alleinauftrag bietet die höchste Sicherheit.
Er bündelt alle Marketingaktivitäten bei einem Profi, verhindert Preiskämpfe in Portalen und führt statistisch zum schnellsten Verkaufserfolg.“
Drei Wege zum Erfolg
Wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Wir beraten Sie individuell zu jedem Maklervertrag.
Einfacher Maklerauftrag
Hierbei ist der Makler gesetzlich nicht verpflichtet, unmittelbar tätig zu werden. Ein Provisionsanspruch entsteht erst bei einer erfolgreichen Vermarktung.
- Mehrere Makler möglich
- Keine Tätigkeitsverpflichtung
Alleinauftrag
Sie verzichten darauf, weitere Makler einzuschalten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zum Tätigwerden. Ein Provisionsanspruch besteht nur, wenn der Makler vermittelt.
- Makler muss aktiv werden
- Eigenverkauf ohne Provision möglich
- Fest vereinbarter Zeitraum
Qualifizierter Alleinauftrag
Das individuellste Modell (nicht in AGB). Hier verzichtet der Auftraggeber oft auf das Recht zum Privatverkauf ohne Makler, um eine maximale Marktmacht zu bündeln.
- Höchste Leistungsgarantie
- Klare Fristen & Kündigungsregeln
- individuelle Provisionsabsicherung
Passend zu Ihrer
individuellen
Situation
Ein Maklervertrag kann auch sehr individuelle Vereinbarungen beinhalten, besonders beim qualifizierten Alleinauftrag. Hierbei kann vereinbart werden, dass das Objekt nur über den Makler verkauft wird – was „Besichtigungstourismus“ und widersprüchliche Anzeigen im Internet verhindert.
Der Maklervertrag wird über einen bestimmten Zeitraum fixiert, kann jedoch mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden. Wichtig zu wissen: Erfolgt ein Kauf nach Ablauf des Vertrages mit einem Interessenten, den der Makler zuvor geworben hat, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.
Uwe Dennesen berät Sie seit 30 Jahren fair und transparent, welche Fristen und Klauseln für Ihren Verkauf am Niederrhein wirklich sinnvoll sind.
Rechtslage seit 2020
Seit Dezember 2020 müssen Maklerverträge für Einfamilienhäuser und Wohnungen zwingend in Textform vorliegen. Mündliche Absprachen sind nicht mehr rechtswirksam.
Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich erst bei erfolgreicher Vermarktung und notarieller Beurkundung.
In qualifizierten Verträgen können Fristen hierzu individuell bestimmt werden.
Wer zahlt wie viel?
Die Provisionsverteilung bei Wohnimmobilien.
Der hälftige Split (50/50)
Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision meist hälftig. Dies ist gesetzlich festgeschrieben, sofern der Käufer ein privater Verbraucher ist.
3,57%
Verkäufer (inkl. MwSt)
3,57%
Käufer (inkl. MwSt)
Der hälftige Split sorgt für faire Verhältnisse und eine neutrale Moderation durch den Makler.
Gilt bundesweit für private Käufer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
FAQ zum Maklervertrag
Was ist der Unterschied zwischen Alleinauftrag und einfachem Auftrag?
Beim einfachen Auftrag hat der Makler keine Pflicht, tätig zu werden. Beim Alleinauftrag verpflichtet sich der Makler zur aktiven Vermarktung, während Sie als Eigentümer darauf verzichten, weitere Makler einzuschalten. Ein Alleinauftrag garantiert Ihnen meist einen engagierteren Service.
Darf ich trotz Alleinauftrag selbst verkaufen?
Beim normalen Alleinauftrag ja, ohne dass eine Provision fällig wird. Beim „qualifizierten“ Alleinauftrag können Sie vertraglich auf dieses Recht verzichten, um die Vermarktung komplett in professionelle Hände zu legen und widersprüchliche Angebote am Markt zu vermeiden.
Wie lange läuft ein Maklervertrag?
Die Laufzeit wird individuell vereinbart (oft 6 Monate). Er kann jedoch mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden. In Moers begleiten wir die meisten Objekte innerhalb der ersten 3 bis 6 Monate zum erfolgreichen Abschluss.
Individuelle
Beratung
benötigt?
Gerne erläutern wir Ihnen, welcher Vertragstyp für Ihre Immobilie in Moers am sinnvollsten ist.