Der krönende Verkaufsabschluss

Sicher zum
Notartermin

Die Unterschrift unter den Kaufvertrag ist der finale Schritt Ihres Immobiliengeschäfts. Wir bereiten alle Details akribisch vor und begleiten Sie persönlich zur Beurkundung.
Zusammenfassung:

Vorbereitung auf den Notartermin

Checkliste für Ihren anstehenden Notartermin

Dokumente:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID).

Prüfungsfrist:

Zwischen dem Erhalt des Vertragsentwurfs und dem eigentlichen Notartermin müssen gesetzlich mindestens
14 Tage liegen (Verbraucherschutzfrist).

Finanzierung:

Die Finanzierungszusage der Bank sollte rechtzeitig vorliegen und dem Notariat übermittelt sein.
Ihr FCG-Vorteil beim Notartermin:

„Ein Notar ist unparteiisch – er klärt über rechtliche Folgen auf, verhandelt aber keine wirtschaftlichen Interessen.
Als Ihr Makler prüfen wir den Vertrag vorab im Detail auf Ihre wirtschaftlichen Vorteile.“

Vorbereitung Notartermin:
So gelingt der Kaufvertrag

Ein Notartermin ist kein rein formeller Akt. Er besiegelt eine weitreichende finanzielle Entscheidung. Die gründliche Vorbereitung beginnt lange vor dem eigentlichen Vorlesetermin im Notariat in Moers, Kempen oder Neukirchen-Vluyn.

Sobald Käufer und Verkäufer sich einig sind, beauftragen wir das Notariat mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs. Hier fließen alle wichtigen Eckdaten ein: Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Vereinbarungen zu beweglichen Gütern (wie Küchen oder Saunen) sowie der geplante Übergabetermin.

Für Verbraucher gilt eine strenge Schutzfrist: Sie müssen den Entwurf mindestens 14 Tage vor dem Notartermin erhalten, um ihn in aller Ruhe prüfen zu können. Wir gehen diesen Entwurf Zeile für Zeile mit Ihnen durch, erklären Fachbegriffe wie „Auflassungsvormerkung“ oder „Belastungsvollmacht“ und sorgen dafür, dass alle individuellen Absprachen rechtssicher verankert sind.

Persönliche Begleitung zum Notartermin

 

Ein Maklervertrag kann auch sehr individuelle Vereinbarungen beinhalten, besonders beim qualifizierten Alleinauftrag. Hierbei kann vereinbart werden, dass das Objekt nur über den Makler verkauft wird – was „Besichtigungstourismus“ und widersprüchliche Anzeigen im Internet verhindert.

Der Maklervertrag wird über einen bestimmten Zeitraum fixiert, kann jedoch mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden. Wichtig zu wissen: Erfolgt ein Kauf nach Ablauf des Vertrages mit einem Interessenten, den der Makler zuvor geworben hat, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

Uwe Dennesen berät Sie seit 30 Jahren fair und transparent, welche Fristen und Klauseln für Ihren Verkauf am Niederrhein wirklich sinnvoll sind.

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Entwurfsprüfung vor dem Notartermin

Wir übersetzen das „Juristendeutsch“ des Notarentwurfs in verständliche Sprache. Unklarheiten bezüglich der Gewährleistung oder Übergabe klären wir proaktiv vor dem Termin mit dem Notar.

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Präsenz beim Notartermin

Wir lassen Sie nicht allein. Wir begleiten Sie persönlich zum Notartermin in der Region Moers. Bei Fragen, die während des Vorlesens spontan auftauchen, stehen wir Ihnen direkt zur Seite.

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Betreuung nach dem Notartermin

Auch nach dem Notartermin sind wir für Sie da. Wir überwachen die Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises und begleiten die finale, förmliche Schlüsselübergabe mit Protokoll.

Häufige Fragen zum Notartermin

 

Wer wählt den Notar aus und wer trägt die Notarkosten?
In der Regel wählt der Käufer das Notariat aus, da er auch die Notarkosten (ca. 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises für Notar und Grundbucheintragungen) trägt. Gerne empfehlen wir Ihnen bewährte und lösungsorientierte Notare in Moers, Kempen und Umgebung, mit denen wir seit Jahrzehnten erfolgreich zusammenarbeiten.
Was passiert konkret beim Notartermin?
Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag laut vor. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass beide Parteien den Inhalt genau verstehen. Während des Vorlesens können jederzeit Fragen gestellt werden. Nach der vollständigen Lesung unterschreiben Käufer, Verkäufer und schließlich der Notar das Dokument.
Was ist die 14-Tage-Frist und gilt sie immer?
Die 14-Tage-Frist ist eine gesetzliche Verbraucherschutzfrist (§ 17 BeurkG).
Sie gilt zwingend, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (z. B. Bauträger) kauft. Bei einem rein privaten Verkauf (Privat an Privat) gilt diese Frist gesetzlich nicht zwingend, wir empfehlen jedoch auch hier eine angemessene Prüfungszeit von mindestens einer Woche.
Kann der Notartermin auch ohne meine persönliche Anwesenheit stattfinden?
Ja, das ist möglich. Wenn eine Partei am Tag der Beurkundung verhindert ist, kann sie sich durch einen Ditten (z. B. durch uns oder einen Bevollmächtigten) vertreten lassen. Dies kann entweder über eine vorab erteilte notarielle Vollmacht geschehen oder über eine nachträgliche Genehmigung (sogenannte „Genehmigungserklärung“), die im Nachgang bei einem beliebigen Notar beglaubigt wird.
Wann muss der Kaufpreis gezahlt werden und wann erhalte ich die Schlüssel?
Die Zahlung erfolgt erst, wenn der Notar die „Fälligkeitsmitteilung“ verschickt (meist 2 bis 6 Wochen nach dem Notartermin). Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, Vorliegen der Verzichtserklärung der Stadt zum Vorkaufsrecht), fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf. Sobald das Geld auf dem Verkäuferkonto eingegangen ist, erfolgt die Schlüsselübergabe (Besitzübergang).

Sicher zum Notartermin

Wir weichen Ihnen bis zur endgültigen Unterschrift nicht von der Seite – und begleiten Sie kompetent und fair.

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